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Viele besitzen noch alte per Hand verfasste Schriftstücke ihrer
Vorfahren wie Feldpost, Urkunden, Vereinsunterlagen, Tagebücher usw.
In der Regel sind diese aber in Sütterlin bzw. deutscher
Schrift geschrieben. Dieses ungewohnte Schriftbild kann aber nur von
den wenigsten "entziffert" werden. Lassen Sie sich daher diese
Dokumente in unsere heutige Schrift übertragen. Der Inhalt dieser
Dokumente wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
Oft tauchen solche alten Schriftstücke beim Aufräumen, bei
Haushaltsauflösungen und bei Umzügen auf. Verschollen waren diese
meist jahrzehntelang auf dem Dachboden oder im Keller und wurden in
Ringmappen aufbewahrt. Bei den Dokumenten kann es sich um Feldpost,
Vereinsunterlagen, Urkunden, Tagebücher und Ähnliches handeln. Wenn
jemandem so etwas in die Hände fällt, ist es wichtig, dass man
sorgsam mit den Papieren umgeht. Denn aufgrund des hohen Alters kann
es sein, dass das Papier, auf dem geschrieben wurde, beschädigt oder
porös ist. Am besten nutzt man Prospekthüllen zur Aufbewahrung
einzelner Seiten. Soll das Schriftbild eines Textes heute besonders
elegant wirken, wird oft auf digital nachempfundene moderne
Schreibschrift-Zeichensätze zurückgegriffen, sehr selten auch auf
Frakturschrift.
- Senden Sie mir zunächst die Schriftstücke als Kopie
in bestmöglicher Qualität mit der Bitte auf Umschreiben zu. Das
kann auf elektronischem Wege (einscannen und dann per Email)
oder auf dem Postwege (ablichten und per Post) geschehen. Geben
Sie bitte so viel wie möglich Hinweise auf die Herkunft
des Dokuments bzw. den (vermuteten) Inhalt an. Regionale
Gegebenheiten wie Dialekte oder inhaltliche Besonderheiten wie
spezielle Fachrichtungen sind oft der Schlüssel zum Umschreiben
eines Dokumentes. Senden Sie bitte keine Orginale.
- Ich erstelle Ihnen dann ein Angebot für das
Umschreiben der Schriftstücke.
- Sind Sie mit dem Angebot zufrieden wird Ihr Dokument
umgeschrieben. Dies erhalten Sie dann per Email oder per Post.
Die Preise richten sich ganz nach der Lesbarkeit der
Schriftstücke und dem damit verbundenen Aufwand. Die Angabe der
tatsächlichen Höhe kann aber erst nach Sichtung der Schriftstücke
erfolgen.
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